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Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Bezugsjahr festlegen. Der jeweils von den Mitgliedstaaten ausgewählte Stichtag für das an die Kommission zu schickende Datenmaterial über die Volks- und Wohnungszählungen sollte in dieses Jahr fallen.
der Erfüllung der Berichtspflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und…
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und…
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und…
Jeder Mitgliedstaat legt für die an die Kommission (Eurostat) zu übermittelnden Daten über die Volks- und Wohnungszählung einen Stichtag fest, der in das Jahr…
In der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 zu erfüllen, werden in der vorliegenden Verordnung die Modalitäten und die Struktur der von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.