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Die zur landwirtschaftlichen Produktion genutzten Flächen sollten von den integrierten Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden, einschließlich Flächen, die von mindestens zwei Landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden, weil gemeinsame Rechte bestehen.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Für das nächste Jahrzehnt sollte ein multidimensionales statistisches Programm über landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet werden, um einen Rahmen für…
Es ist notwendig, Informationen über die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Unternehmensgruppe zu erhalten, deren Einheiten von einem…
Für die Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik sind objektive und zweckdienliche Informationen insbesondere über die Einkommen in den verschiedenen…
Die Erfassung von Daten über den Nährstoff- und Wassereinsatz und die in Landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzten landwirtschaftlichen Produktionsmethoden…
Die Auswahl der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die kritische Prüfung und die Wertung der erhaltenen Daten erfordern eine Bezugnahme auf Daten, die aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.