Erwägungsgrund 4 32019D0385BESCHLUSS (EU) 2019/385 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1069 des Rates wurde das Protokoll am 1. August 2018, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32019D0659BESCHLUSS (EU) 2019/659 DES RATES vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/658 ist das Protokoll am 21. Dezember 2018 in Brüssel unterzeichnet worden.
Erwägungsgrund 4 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/5/EU des Rates ist das neue Protokoll unterzeichnet worden und wird ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Im Einklang mit dem Beschluss 2001/748/EG des Rates wurde das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 16. Januar 2002…
Erwägungsgrund 3 32015D1893BESCHLUSS (EU) 2015/1893 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/929/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. Januar 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32012D0145BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2012 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2012/145/EU)
Dieses Protokoll wurde im Einklang mit dem Beschlusses 2011/885/EU des Rates unterzeichnet und wird seit 16. Juni 2011 vorläufig angewandt.