Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Förderung bewährter Verfahren und einer einheitlichen Durchführung dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte kann die Agentur auf Ersuchen eines Anbieters von Luftfahrtschulungen die Konformität dieses Anbieters und seiner Schulungen mit den Anforderungen, die von der Agentur festgelegt und in ihrer amtlichen Veröffentlichung bekannt gemacht werden, bewerten. Nach Feststellung dieser Konformität ist der Anbieter befugt, von der Agentur zugelassene Schulungen anzubieten.
Die Agentur kann — entweder über ihre eigenen Schulungsressourcen oder erforderlichenfalls durch Rückgriff auf externe Schulungsanbieter — Schulungen anbieten, die sich in erster Linie an ihr Personal und an das Personal der zuständigen nationalen Behörden richten, aber auch an die zuständigen nationalen Behörden, die zuständigen Behörden von Drittländern, internationale Organisationen, die natürlichen und juristischen Personen, die unter diese Verordnung fallen, sowie an andere interessierte Kreise.
Zur Förderung bewährter Verfahren und einer einheitlichen Durchführung des Unionsrechts im Bereich der Flugsicherheit sollte die Agentur Anbietern von…
die nach Absatz 2 zuständige Luftsicherheitsbehörde für Schulungen für Tätigkeiten nach den Nummern 11.2.3.1, 11.2.3.3 bis 11.2.3.5, Nummer 11.2.3.10 und nach…
Zuständig für die Verwaltung von Erklärungen nach Anhang VIII DTO.GEN.115 und Anhang VI ARA.DTO.100 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und für die Genehmigung…
Schulungsfahrten, die von einer Ausbildungsorganisation nach Artikel 10a der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durchgeführt werden, die ihren Hauptgeschäftssitz in…
Vor der Erteilung einer Zulassung für die Durchführung von Flugbegleiterschulungen an eine Ausbildungsorganisation oder einen gewerblichen Luftverkehrsbetreiber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.