Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn Mitgliedstaaten es aus Gründen der Flugsicherheit, der Interoperabilität oder zur Erzielung von Effizienzgewinnen vorziehen, statt ihrem nationalen Recht diese Verordnung auf Luftfahrzeuge anzuwenden, die für Tätigkeiten und Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenz- und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten und Dienste im öffentlichen Interesse eingesetzt werden, sollten sie diese Möglichkeit haben. Mitgliedstaaten, die auf diese Möglichkeit zurückgreifen, sollten mit der Agentur zusammenarbeiten und insbesondere sämtliche Informationen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Luftfahrzeuge und die betreffenden Tätigkeiten den einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung genügen.
Luftfahrzeuge und ihre Motoren, Propeller, Teile, ihre nicht eingebaute Ausrüstung und die Ausrüstung zur Fernsteuerung von Luftfahrzeugen, wenn sie für…
Dieser Abschnitt gilt unbeschadet der für die Mitgliedstaaten bestehenden Möglichkeit, nationale Vorschriften zu erlassen, um den Betrieb unbemannter…
Es sollte möglich sein, die Tätigkeiten nach Kapitel III dieser Verordnung zu verbieten, zu beschränken oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, sofern dies im…
Diese Verordnung sollte nur für zivil genutzte Luftfahrzeuge gelten. Sie sollte nicht für militärische Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuge in zoll- oder…
Die Mitgliedstaaten können diese Verordnung auf ihr militärisches Personal anwenden, das Dienste für die Öffentlichkeit erbringt.
Diese Verordnung steht der Anwendung von Maßnahmen eines Mitgliedstaats nicht entgegen, soweit diese zur Wahrung von vitalen sicherheits- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.