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Es ist wichtig, dass das von ATM/ANS-Anbietern eingesetzte Personal, wie etwa das flugsicherungstechnische Personal (im Folgenden „ATSEP“ — Air Traffic Safety Electronics Personnel), hinreichend qualifiziert und ausgebildet ist, um seine Aufgaben zu erfüllen. Die ATM/ANS-Anbieter sollten unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten der von ihrem Personal wahrgenommenen sicherheitsbezogenen Aufgaben auch Schulungs- und Überprüfungsprogramme durchführen. In den gemäß dieser Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakten in Bezug auf die Verantwortlichkeiten von ATM/ANS-Anbietern sollten weitere detaillierte harmonisierte Vorschriften für dieses Personal einschließlich des ATSEP festgelegt werden, um das erforderliche Sicherheitsniveau sicherzustellen.
die Vorschriften und Verfahren für die Erklärung von Anbietern von Fluginformationsdiensten gemäß Artikel 41 Absatz 5 und für die Situationen, in denen solche…
das flugsicherungstechnische Personal für den Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung (Inbetriebhaltung) der betrieblich genutzten…
„ATM/ANS“ bezeichnet Flugverkehrsmanagement im Sinne des Artikels 2 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2024/2803 und Flugsicherungsdienste im Sinne des Artikels 2…
Luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile und nicht eingebaute Ausrüstung, Flugplätze und deren sicherheitsrelevante Ausrüstung, Luftverkehrs- und…
Flugplätze, die vom Militär kontrolliert und betrieben werden, sowie Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste (ATM/ANS), die vom Militär erbracht oder…
In Anbetracht der besonderen Merkmale des Luftverkehrs in der Union sollten gemeinsame Kompetenzstandards für Fluglotsen, die von Flugsicherungsorganisationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.