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Die grundlegenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Konstruktion von luftfahrttechnischen Erzeugnissen sollten sich, soweit erforderlich, sowohl auf den Lärm von Luftfahrzeugen als auch auf Emissionen beziehen, um die Umwelt und die Gesundheit des Menschen vor den schädlichen Auswirkungen derartiger Erzeugnisse zu schützen. Sie sollten den Anforderungen entsprechen, wie sie in diesem Zusammenhang auf internationaler Ebene im Abkommen von Chicago festgelegt wurden. Um vollständige Kohärenz zu gewährleisten, ist es angezeigt, in der vorliegenden Verordnung auf die einschlägigen Bestimmungen dieses Abkommens zu verweisen. Erzeugnisse, Teile und nicht eingebaute Ausrüstung sollten jedoch den grundlegenden Anforderungen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit gemäß Anhang III dieser Verordnung unterliegen, soweit die Bestimmungen des Abkommens von Chicago keine Umweltschutzanforderungen enthalten. In Bezug auf diese Erzeugnisse, Teile und nicht eingebaute Ausrüstung sollte auch die Möglichkeit vorgesehen werden, detaillierte Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz festzulegen.
Hinsichtlich Lärmentwicklung und Emissionen müssen diese Luftfahrzeuge sowie ihre Motoren, Propeller, Teile und ihre nicht eingebaute Ausrüstung die…
1. Die Erzeugnisse müssen so konstruiert sein, dass Lärm soweit wie möglich minimiert wird, wobei Absatz 4 zu berücksichtigen ist. 2. Die Erzeugnisse müssen so…
Nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen den Umweltschutzanforderungen entsprechen, die in Anhang 16…
Das Abkommen von Chicago sieht bereits Mindeststandards vor, um die Flugsicherheit und den Umweltschutz in der Zivilluftfahrt zu gewährleisten. Mit den in…
Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen den Umweltschutzanforderungen des Anhangs 16 des…
Entsprechend den internationalen Richtlinien und Empfehlungen des Abkommens von Chicago sollten für luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, nicht eingebaute…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.