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Angesichts der Risiken, die unbemannte Luftfahrzeuge für die Sicherheit, die Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die Gefahrenabwehr oder die Umwelt darstellen können, sollten Anforderungen in Bezug auf die Registrierung von unbemannten Luftfahrzeugen und von Betreibern unbemannter Luftfahrzeuge festgelegt werden. Es ist außerdem erforderlich, digitale, harmonisierte und interoperable nationale Registrierungssysteme einzurichten, in denen Informationen einschließlich der selben grundlegenden Daten über die unbemannten Luftfahrzeuge und die Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gespeichert werden, die gemäß dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakte registriert werden. Diese nationalen Registrierungssysteme sollten dem geltenden Unionsrecht und dem geltenden nationalen Recht über den Schutz der Privatsphäre und die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen, und die in diesen Registrierungssystemen gespeicherten Informationen sollten leicht zugänglich sein.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Informationen über die Registrierung von unbemannten Luftfahrzeugen und über die Betreiber von unbemannten…
die Vorschriften und Verfahren für die Festlegung digitaler, interoperabler und harmonisierter nationaler Registrierungssysteme gemäß Artikel 56 Absatz 7;
Das Luftfahrt-Bundesamt legt im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik insbesondere unter Beachtung der Vorgaben der Artikel…
Das Luftfahrt-Bundesamt führt ein Register über zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte. Das Register dient dazu, die Erfüllung der Aufgaben des…
Die Eingabe unrichtiger Luftfahrtdaten und -informationen in bordseitige Luftfahrzeugsysteme kann zu erheblichen Risiken für die Flugsicherheit führen. Daher…
Da unbemannte Luftfahrzeuge im selben Luftraum wie bemannte Luftfahrzeuge eingesetzt werden, sollte sich diese Verordnung auch auf unbemannte Luftfahrzeuge,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.