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Die Bedingungen, Vorschriften und Verfahren für Situationen, in denen die Konstruktion, die Herstellung, die Instandhaltung und der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sowie das an diesen Tätigkeiten beteiligte Personal und die an diesen Tätigkeiten beteiligten Organisationen der Zertifizierung unterliegen, sollten der betreffenden Betriebsart und dem mit ihr verbundenen Risiko Rechnung tragen. Bei diesen Bedingungen, Vorschriften und Verfahren sollte insbesondere Folgendes berücksichtigt werden: Art, Umfang und Komplexität des Betriebs, darunter gegebenenfalls Umfang und Art des von der zuständigen Organisation oder Person abgefertigten Verkehrs; die Frage, ob der Betrieb öffentlich zugänglich ist; der Umfang, in dem andere Luftfahrzeuge oder Personen oder Sachen am Boden durch den Betrieb gefährdet werden könnten; der Zweck des Fluges und die Art des genutzten Luftraums; und die Komplexität und Leistungsfähigkeit des betreffenden unbemannten Luftfahrzeugs.
Unter Berücksichtigung der in den Artikeln 1 und 4 dargelegten Ziele und Grundsätze und insbesondere der Art der betreffenden Tätigkeit und des mit ihr…
die spezifischen Bedingungen für die Konstruktion, die Herstellung und die Instandhaltung von unbemannten Luftfahrzeugen sowie von ihren Motoren, Propellern,…
die Vorschriften und Verfahren für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf der Zulassungen/Zeugnisse oder für…
Der Betrieb der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c genannten Luftfahrzeuge im gewerblichen Luftverkehr unterliegt der Zertifizierung und es wird eine Genehmigung…
Da unbemannte Luftfahrzeuge im selben Luftraum wie bemannte Luftfahrzeuge eingesetzt werden, sollte sich diese Verordnung auch auf unbemannte Luftfahrzeuge,…
Vorschriften für spezialisierten Flugbetrieb mit Flugzeugen, Hubschraubern, Ballonen und Segelflugzeugen sollten ebenfalls einbezogen werden, wobei die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.