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Es muss gewährleistet sein, dass den von Entscheidungen der Agentur Betroffenen die erforderlichen und angesichts der Besonderheiten der Luftfahrt geeigneten Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Deshalb sollte ein geeignetes Beschwerdeverfahren eingerichtet werden, damit Entscheidungen der Agentur vor einer Beschwerdekammer angefochten werden können, gegen deren Entscheidungen gemäß dem AEUV Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden kann.
Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten können gegen Entscheidungen der Agentur direkt beim Gerichtshof Klage erheben, ohne die internen…
Entscheidungen der Agentur nach den Artikeln 64, 65, Artikel 76 Absatz 6, den Artikeln 77 bis 83, 85 oder 126 sind mit einer Beschwerde anfechtbar.
Entscheidungen der Agentur nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können nach Maßgabe der in den Artikeln 228 und 263 des Vertrags über die…
Im Einklang mit Artikel 263 AEUV kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses oder, in Fällen, in denen…
Es ist notwendig, zu gewährleisten, dass von Entscheidungen der Agentur Betroffene das Recht haben, die erforderlichen Rechtsbehelfe einzulegen, die in…
Es muss gewährleistet sein, dass Beteiligte, die von Beschlüssen der Behörde betroffen sind, über angemessene Rechtsbehelfe verfügen. Um die Rechte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.