Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die Agentur ihre sicherheitsbezogenen Maßnahmen ausschließlich auf unabhängigen Sachverstand stützt und dabei diese Verordnung sowie die auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte strikt anwendet. Um dies zu erreichen, sollten sicherheitsbezogene Entscheidungen der Agentur von ihrem Exekutivdirektor getroffen werden, dem bei der Einholung von fachlichem Rat und bei der internen Organisation der Agentur ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt werden sollte.
Für die Vermeidung und die Bewältigung von Interessenkonflikten ist es wesentlich, dass die Agentur unparteilich agiert, Integrität zeigt und hohe…
Der Exekutivdirektor sollte in seiner Funktion als Anweisungsbefugter regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Agentur…
In Anbetracht des Fachwissens der nationalen Behörden, insbesondere der nationalen Sicherheitsbehörden, sollte es der Agentur gestattet sein, diesen…
Die Agentur und die nationalen Sicherheitsbehörden sollten unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit zusammenarbeiten und entsprechend gemeinsame…
Um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, ist die Agentur auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen. Hierfür ist es wichtig, dass die Agentur und…
Die Agentur sollte in technischen und operativen Fragen unabhängig und rechtlich, administrativ und finanziell autonom sein. Daher ist es notwendig und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.