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Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 350 aktive treibende FADs einsetzen.
Die Zahl der Versorgungsschiffe darf nicht höher sein als ein Versorgungsschiff unter der Flagge eines Mitgliedstaats zur Unterstützung von nicht weniger als zwei Ringwadenfängern unter der Flagge desselben Mitgliedstaats. Diese Bestimmung gilt nicht für Mitgliedstaaten, die nur ein Versorgungsschiff einsetzen.
Ein einzelner Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt von mehr als einem einzelnen Versorgungsschiff desselben Flaggenstaats unterstützt werden.
Ab dem 1. Januar 2018 werden keine neuen oder zusätzlichen Versorgungsschiffe mehr im IOTC-Register der zugelassenen Schiffe aufgenommen.
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 550 aktive treibende Fischsammelgeräte (fish aggregating devices, FAD) einsetzen.
Ein Ringwadenfänger darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 425 aktive treibende FAD einsetzen.
Ein Ringwadenfänger darf im IATTC-Übereinkommensbereich zu keinem Zeitpunkt mehr als 450 aktive FADs einsetzen. Ein FAD gilt als aktiv, wenn es auf See…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass keiner ihrer Ringwadenfänger zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als 350 FADs mit aktivierten Instrumentenbojen auf See…
Fischereifahrzeuge, Hilfsschiffe, Schiffe für die Treibstoffversorgung, Mutterschiffe und Frachtschiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, leisten…
(3) Ein mittelgroßer Ringwadenfänger kann durch höchstens 10 Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei oder einen kleinen Ringwadenfänger und 3 Fahrzeuge der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.