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Erteilte Reisegenehmigungen sollten annulliert oder aufgehoben werden, sobald sich herausstellt, dass die Bedingungen für ihre Erteilung nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind. Insbesondere in Fällen, in denen eine neue Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung oder eine Ausschreibung zur Meldung eines Reisedokuments als verloren, gestohlen, unterschlagen oder ungültig in das SIS eingestellt wurde, sollte das SIS ETIAS unterrichten. ETIAS sollte dann überprüfen, ob diese neue Ausschreibung eine gültige Reisegenehmigung betrifft. Wird eine neue Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung vorgenommen, so sollte die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats die Reisegenehmigung aufheben. Steht die Reisegenehmigung im Zusammenhang mit einem Reisedokument, das im SIS als verloren, gestohlen, unterschlagen oder ungültig oder in der SLTD als verloren, gestohlen oder ungültig gemeldet ist, so sollte die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats den Antragsdatensatz manuell verarbeiten. Dementsprechend sollten in die ETIAS-Überwachungsliste neue eingegebene Daten mit den in ETIAS gespeicherten Antragsdatensätzen abgeglichen werden, um zu prüfen, ob diese neuen Daten eine gültige Reisegenehmigung betreffen. In diesen Fällen sollte die nationale ETIAS-Stelle des Mitgliedstaats, der die neuen Daten eingegeben hat, oder — bei von Europol eingegebenen Daten — des Mitgliedstaats des geplanten ersten Aufenthalts den Treffer bewerten und erforderlichenfalls die Reisegenehmigung aufheben. Außerdem sollte es möglich sein, eine Reisegenehmigung auf Ersuchen des Antragstellers aufzuheben.
Unbeschadet des Absatzes 2 unterrichtet das SIS das ETIAS-Zentralsystem, wenn eine neue Ausschreibung zu einer Einreise- und Aufenthaltsverweigerung in das SIS…
Wenn ein Mitgliedstaat über Nachweise verfügt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Reisegenehmigung zum Zeitpunkt der Erteilung nicht erfüllt…
Die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats, die die Reisegenehmigung annulliert oder aufgehoben hat, gibt im Antragsdatensatz auch an, aus…
einen Link zur öffentlichen ETIAS-Website mit Informationen über die Möglichkeit für den Antragsteller, die Aufhebung der Reisegenehmigung zu beantragen, über…
einen Verweis auf die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats, die die Reisegenehmigung annulliert oder aufgehoben hat, und ihre Anschrift;
Wenn eine neue Ausschreibung in das SIS eingegeben wird, mit der ein Reisedokument als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.