Erwägungsgrund 1 32018R1241
Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates überträgt der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) neue Aufgaben, wie die Verwaltung der ETIAS-Überwachungsliste, die Aufnahme von Daten über terroristische oder sonstige schwere Straftaten in diese Überwachungsliste und die Abgabe von Stellungnahmen aufgrund von Konsultationsersuchen der nationalen ETIAS-Stellen. Im Hinblick auf die Durchführung dieser Aufgaben muss die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates daher entsprechend geändert werden.