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Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates überträgt der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) neue Aufgaben, wie die Verwaltung der ETIAS-Überwachungsliste, die Aufnahme von Daten über terroristische oder sonstige schwere Straftaten in diese Überwachungsliste und die Abgabe von Stellungnahmen aufgrund von Konsultationsersuchen der nationalen ETIAS-Stellen. Im Hinblick auf die Durchführung dieser Aufgaben muss die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates daher entsprechend geändert werden.
Gemäß Artikel 34 Absatz 2 ist Europol dafür zuständig, die Daten im Zusammenhang mit terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten, die es erhalten hat, in…
Der folgende Artikel wird in Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 eingefügt: „Artikel 5b Aufgaben im Zusammenhang mit ETIAS In Bezug auf ETIAS nimmt die Agentur die…
Aufnahme der von Europol gewonnenen Daten über terroristische oder sonstige schwere Straftaten in die ETIAS-Überwachungsliste, unbeschadet der Bedingungen, die…
Nach der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren…
Nach der Verordnung (EU) 2016/794 hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus…
Es sollte eine ETIAS-Überwachungsliste erstellt werden, anhand deren Zusammenhänge zwischen Daten in einem Antragsdatensatz und Informationen in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.