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Die ETIAS-Überwachungsliste besteht aus Daten in Bezug auf Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat oder der Beteiligung an einer solchen verdächtigt werden oder in deren Fall auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung der Person faktische Anhaltspunkte oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine terroristische Straftat oder andere schwere Straftaten begehen wird. Die ETIAS-Überwachungsliste ist ein Bestandteil des ETIAS-Zentralsystems.
Die ETIAS-Überwachungsliste wird auf der Grundlage von Informationen in Bezug auf terroristische Straftaten oder sonstige schwere Straftaten erstellt.
Die Informationen gemäß Absatz 2 werden unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit von Europol oder den Mitgliedstaaten in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen. Europol und die Mitgliedstaaten sind für alle von ihnen jeweils aufgenommenen Daten verantwortlich. In der ETIAS-Überwachungsliste wird für jedes Datenelement das Datum und die Uhrzeit des Eintrags durch Europol oder den eingebenden Mitgliedstaat angegeben.
Auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Informationen muss die ETIAS-Überwachungsliste aus Daten mit einem oder mehreren der folgenden Datenelemente bestehen: Falls verfügbar, werden die nachstehenden Datenelemente den entsprechenden Elementen hinzugefügt, die zumindest eines der oben aufgelisteten Datenelemente enthalten sollten: Vorname(n), Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht und Staatsangehörigkeit.
Nachname;
Nachname bei der Geburt;
Geburtsdatum;
sonstige Namen (Aliasname(n), Künstlername(n), gebräuchliche(r) Name(n));
Reisedokument(e) (Art, Nummer und Ausstellungsland des Reisedokuments oder der Reisedokumente);
Privatanschrift;
E-Mail-Adresse;
Telefonnummer;
Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer eines Unternehmens oder einer Organisation;
IP-Adresse.
die folgenden Buchstaben werden angefügt: „n) Verwaltung der ETIAS-Überwachungsliste nach den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen…
die Treffer in der ETIAS-Überwachungsliste nach Artikel 34 der vorliegenden Verordnung, ausgelöst durch automatisierte Abfragen durch das VIS gemäß den Artikeln…
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) einem Zentralsystem, das die ETIAS-Überwachungsliste nach Artikel 34 enthält;“
Es sollte eine ETIAS-Überwachungsliste erstellt werden, anhand deren Zusammenhänge zwischen Daten in einem Antragsdatensatz und Informationen in Bezug auf…
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 35a Aufgaben der nationalen ETIAS-Stelle und Europols hinsichtlich der ETIAS-Überwachungsliste für die Zwecke der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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