Erwägungsgrund 6 32018R1461
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von L-HPC als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und gelangte in ihrem Gutachten vom 20. Januar 2018 zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln in fester Form (Komprimaten), bei einer Verwendungshöchstmenge von 20000 mg/kg und einer typischen Verwendungsmenge von 10000 mg/kg keine Sicherheitsbedenken aufwirft.