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Der Europäischen Chemikalienagentur wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge zur Einführung harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen bestimmter Stoffe sowie zur Aktualisierung oder Streichung bestimmter anderer Stoffe unterbreitet. Auf der Grundlage der Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung der Agentur zu diesen Vorschlägen sowie der Bemerkungen der Betroffenen empfiehlt es sich, eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe neu einzuführen oder bestehende Einstufungen und Kennzeichnungen zu aktualisieren bzw. zu streichen.
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge für neue, aktualisierte oder zu streichende…
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge für eine neue, aktualisierte oder zu streichende…
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge für eine neue oder aktualisierte harmonisierte…
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge für eine neue oder aktualisierte harmonisierte…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.