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Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden, da der Verbleib der Stoffe in der Liste mangels geeigneter toxikologischer Daten nicht mehr gerechtfertigt werden kann.
Daher sollten Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 werden die Einträge für die Lebensmittelzusatzstoffe Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) gestrichen.
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) sind Stoffe, die gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Antioxidationsmittel in…
Am 30. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Propylgallat (E 310),…
Am 5. Mai 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Dodecylgallat (E 312) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.