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Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) sind Stoffe, die gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Antioxidationsmittel in verschiedenen Lebensmitteln sowie in Lebensmittelaromen zugelassen sind.
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Daher sollten Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Es sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, in dem Lebensmittel, die Octylgallat (E 311) und/oder Dodecylgallat (E 312) enthalten und vor Inkrafttreten…
Am 30. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Propylgallat (E 310),…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 werden die Einträge für die Lebensmittelzusatzstoffe Octylgallat (E 311) und Dodecylgallat (E 312) gestrichen.
Lebensmittel, die Octylgallat (E 311) und/oder Dodecylgallat (E 312) enthalten und vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.