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Somit sollten Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] in der Unionsliste der Aromastoffe als bewertete Stoffe ohne Angabe einer Fußnote in den betreffenden Listeneinträgen geführt werden.
Die Stoffe Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] wurden in der Liste bislang mit der Fußnote 1 geführt, die besagt, dass die Europäische…
Am 31. Januar 2017 hat die Behörde die Bewertung der Sicherheit von Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] bei Verwendung als Aromastoffe…
Die bei diesen Bewertungen beurteilten Aromastoffe sollten durch Streichung der Verweise auf die Fußnoten 1 und 2 in den entsprechenden Einträgen in der…
Die bei diesen Bewertungen beurteilten Aromastoffe sollten durch Streichung der Verweise auf die Fußnoten 2 und 4 in den entsprechenden Einträgen in der…
Teil A der Unionsliste enthält sowohl bewertete Aromastoffe, die nicht mit einer Fußnote versehen sind, als auch Aromastoffe, deren Bewertung noch nicht…
Die bei diesen Bewertungen von Aromastoffgruppen beurteilten Aromastoffe sollten durch Streichung der Verweise auf die Fußnoten 2, 3 oder 4 in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.