Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stoffe Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] wurden in der Liste bislang mit der Fußnote 1 geführt, die besagt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) die Bewertung noch abschließen muss.
Somit sollten Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] in der Unionsliste der Aromastoffe als bewertete Stoffe ohne Angabe einer Fußnote in den…
Am 31. Januar 2017 hat die Behörde die Bewertung der Sicherheit von Coffein [FL-Nr. 16.016] und Theobromin [FL-Nr. 16.032] bei Verwendung als Aromastoffe…
Der Stoff N-(2-Methylcyclohexyl)-2,3,4,5,6-pentafluorbenzamid FL-Nr. 16.119 wurde gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 mit der Fußnote…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Bewertung der Stoffe abgeschlossen, die in der Unionsliste unter…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Bewertung von 8 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.