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Zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Kontrolle der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Umsätzen regelt die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 die Anwesenheit von Beamten in den Amtsräumen und während behördlicher Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten. Um die Leistungsfähigkeit der Steuerbehörden für die Kontrolle grenzüberschreitender Umsätze zu erhöhen, sollten gemeinsam durchgeführte behördliche Ermittlungen vorgesehen werden, bei denen Beamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein gemeinsames Team bilden und sich aktiv an einer gemeinsam durchgeführten behördlichen Ermittlung beteiligen können.
Diese Verordnung regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten…
Für die effektive Kontrolle der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze ist es notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitgliedstaaten…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Sind die zuständigen Behörden von mindestens zwei Mitgliedstaaten der Ansicht, dass eine behördliche Ermittlung…
Zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug sind oft behördliche Ermittlungen notwendig, vor allem wenn der Steuerpflichtige nicht in den Mitgliedstaaten ansässig…
Die Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Lieferer oder…
Zur wirksamen Kontrolle der Verbrauchsteuerverfahren bei der grenzüberschreitenden Beförderung ist es notwendig, auch weiterhin die Möglichkeit gleichzeitiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.