Erwägungsgrund 1 32018R1541
Das geltende System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten beruht auf einer Übergangsregelung aus dem Jahr 1993, die im Kontext eines hochkomplexen Mehrwertsteuersystems mittlerweile überholt und betrugsanfällig ist. Im Oktober 2017 hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag mit Grundsätzen für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel zwischen den in den Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmern vorgelegt, das auf einer Besteuerung grenzüberschreitender Lieferungen im Bestimmungsmitgliedstaat beruht. Da es möglicherweise mehrere Jahre dauert, bis das endgültige Mehrwertsteuersystem für den Handel innerhalb der Union vollständig umgesetzt wird, sind kurzfristige Maßnahmen erforderlich, um den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug wirksamer und zügiger zu bekämpfen. Die Verbesserung und Vereinfachung der Instrumente für die Verwaltungszusammenarbeit, insbesondere Eurofisc, sind außerdem sehr wichtig für die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs allgemein und für die Stärkung des Vertrauens zwischen den Steuerbehörden vor der Einführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems.