Erwägungsgrund 2 32018R1554
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wurde mit der Verordnung (EU) 2018/147 des Rates geändert und die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis für das Jahr 2018 auf null festgesetzt. So sollte verhindert werden, dass Magermilchpulver zu einem Festpreis angekauft wird, wenn dies nicht mit den Zielen des Sicherheitsnetzes vereinbar wäre.