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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 wurden in der Gemeinschaft die von der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (Financial Action Task Force — FATF) ausgearbeiteten internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt.
Drittstaaten, deren Anforderungen an die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung laut glaubwürdigen Quellen (z.…
Insbesondere sollten die Maßnahmen der Union auch weiterhin den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“…
Bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die Empfehlungen der „Financial Action Task Force on Anti-Money Laundering and…
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden häufig in internationalem Kontext statt. Maßnahmen, die nur auf nationaler oder selbst auf Unionsebene erlassen…
Die FATF, die 1989 auf dem G7-Gipfel in Paris eingesetzt wurde, ist ein zwischenstaatliches Gremium, das Standards festlegt und eine wirksame Durchführung…
Diese Richtlinie ist die vierte Richtlinie, die sich mit der Gefahr der Geldwäsche befasst. Die Richtlinie 91/308/EWG des Rates stellte in ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.