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In der Charta für elektronische einheitliche Ansprechpartner im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die vom Rat 2013 angenommen wurde, haben sich die Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet, bei der Bereitstellung von Informationen über die einheitlichen Ansprechpartner einen nutzerzentrierten Ansatz zu verfolgen, um Bereiche abzudecken, die für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, einschließlich Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht. Auf Grundlage der Charta und in Anbetracht der Erfahrungen mit dem Portal „Ihr Europa“ sollten die Informationen auch eine Beschreibung der Hilfs- und Problemlösungsdienste umfassen. Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeit haben sich an diese Dienste wenden, falls sie Probleme haben, die Informationen zu verstehen, sie auf ihre Situation anzuwenden oder ein Verfahren abzuschließen.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass folgende Informationen über die einheitlichen Ansprechpartner nach Artikel 6 der Richtlinie 2006/123/EG des…
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern genannt…
Nach Möglichkeit sollten Informationen, die die Kommission bereits im Rahmen des bestehenden Unionsrechts oder freiwilliger Vereinbarungen, — wie zum Beispiel…
Mit einer Reihe von Rechtsakten der Union sollten Lösungen angeboten werden, indem einzige Anlaufstellen pro Wirtschaftszweig -einschließlich der in der…
Um die Verwaltungsverfahren weiter zu vereinfachen, ist es angebracht sicherzustellen, dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle verfügt, über…
Zur Vereinfachung der Pflichten für Unternehmen, die in Mitgliedstaaten, in denen sie nicht ansässig sind, Tätigkeiten nachgehen, sollte eine Regelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.