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Mit der vorliegenden Verordnung wird diesen Forderungen nachgekommen, indem den Bürgern und Unternehmen einfacher Zugang zu den Informationen, den Verfahren und den Hilfs- und Problemlösungsdiensten online verschafft wird, die sie benötigen, um ihre Rechte am Binnenmarkt wahrzunehmen. Das Zugangstor könnte dabei behilflich sein, einen Beitrag zu transparenteren Vorschriften und Regelungen in verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereichen, wie Reisen, Ruhestand, Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Verbraucherschutz und Familienrechte, zu leisten. Außerdem könnte es dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, Wissenslücken in den Bereichen Verbraucherschutz und Binnenmarktvorschriften zu überwinden und die Konformitätskosten für Unternehmen zu senken. Im Wege dieser Verordnung wird ein nutzerfreundliches, interaktives Zugangstor eingerichtet, das die Nutzer auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse zu den am besten geeigneten Diensten führen sollte. In diesem Zusammenhang ist die Mitwirkung der Kommission, der Mitgliedstaaten und der zuständigen Behörden vonnöten, damit diese Ziele erreicht werden.
Durch das Zugangstor sollten die Interaktionen zwischen Bürgern und Unternehmen auf der einen Seite und den zuständigen Behörden auf der anderen Seite…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Außerdem sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in der Lage sein, weitere nationale Hilfs- oder Problemlösungsdienste in das Zugangstor aufzunehmen, die…
Das Zugangstor und sein Inhalt sollten nutzerzentriert und nutzerfreundlich sein. Mit dem Zugangstor sollte darauf abgezielt werden, Überschneidungen zu…
Um angemessene Informationen zu erhalten, anhand derer die Leistungsfähigkeit des Zugangstors gemessen und verbessert werden kann, sollten die zuständigen…
In der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ wird anerkannt, wie sehr das Internet und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.