Erwägungsgrund 8 32019R1020
Zur Rationalisierung und Vereinfachung des allgemeinen rechtlichen Rahmens sowie zur gleichzeitigen Verfolgung der Ziele einer besseren Rechtsetzung sollten die geltenden Regeln für die Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, überarbeitet und in einen einzigen Rechtsrahmen für die Kontrolle von Produkten an den Außengrenzen der Union aufgenommen werden.