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Diese Verordnung verfolgt drei Ziele, nämlich jeden zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, die unter Einhaltung aller nationalen Vorschriften und Verfahren ihre Binnenmarktrechte ausüben oder ausüben wollen (einschließlich der Freizügigkeit der Bürger), zu verringern, Diskriminierung zu verhindern und um das Funktionieren des Binnenmarktes mit Blick auf die Bereitstellung von Informationen, Verfahren sowie Hilfs- und Problemlösungsdiensten sicherzustellen., Da diese Verordnung die Freizügigkeit der Bürger betrifft, was nicht als nebensächlich betrachtet werden kann, sollte sie auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1 AEUV gestützt werden.
Diese Verordnung dient dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und der Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei unionsweit genutzten…
Diese Verordnung dient der Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, indem eine gemeinsame Grundlage für eine sichere elektronische…
Zweck dieser Verordnung ist es, das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts in Bezug auf das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen in der…
Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Entwicklung eines Rechtsraums in Zivilsachen in der Union muss die Zusammenarbeit zwischen den…
Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: die Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen…
Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Entwicklung eines Rechtsraums in Zivilsachen in der Union muss die Übermittlung und Zustellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.