Art. 3 Nr. 24 EUDSGVOBegriffsbestimmungen
„Verzeichnis“ ein öffentlich zugängliches Nutzerverzeichnis oder ein internes Nutzerverzeichnis in gedruckter oder elektronischer Form, das innerhalb eines…
§ 13a Abs. 2 ERVVVerordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im sicheren elektronischen Verzeichnis verantwortlich nach Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des…
Art. 31 Abs. 4 EUDSGVOVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Organe und Einrichtungen der Union stellen das Verzeichnis auf Anfrage dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Erwägungsgrund 300 32018L1972RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Endnutzer sollten über ihr Recht zu entscheiden, ob sie in ein Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden wollen, informiert werden. Anbieter…
§ 313 Abs. 3 SGB 5Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
Der Verzeichnisdienst darf ausschließlich zum Zwecke der Suche, Identifikation und Adressierung der in Absatz 1 Satz 3 genannten Nutzer im Rahmen der Nutzung…