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Die Verordnung (EU) 2016/679 sieht vor, dass die Verantwortlichen die Erfüllung der Anforderungen durch die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren nachweisen können. In gleicher Weise sollten auch die Organe und Einrichtungen der Union die Einhaltung der Vorschriften der vorliegenden Verordnung dadurch nachweisen können, dass sie eine Zertifizierung gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 erlangen.
Die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung…
Die Einhaltung eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die…
Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der in den…
Wenn es sich bei einem Auftragsverarbeiter nicht um ein Organ oder eine Einrichtung der Union handelt, kann die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre nach Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 errichtete Aufsichtsbehörde über ausreichende Ressourcen und…
Die Rechtsvorschriften der Union, in denen bestimmte Vorschriften zur Zertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen festgelegt sind, bleiben von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.