Erwägungsgrund 27 EUDSGVO
Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Ein derartiger besonderer Schutz sollte insbesondere die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und die Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei Diensten, die Kindern auf Websites der Organe und Einrichtungen der Union direkt angeboten werden, betreffen, wie beispielsweise interpersonelle Kommunikationsdienste oder Online-Ticketverkauf, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Einwilligung erfolgt.