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Zum Nachweis der Einhaltung der vorliegenden Verordnung sollten die Verantwortlichen ein Verzeichnis der in ihrer Zuständigkeit liegenden Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis der Kategorien der in ihrer Zuständigkeit liegenden Verarbeitungstätigkeiten führen. Die Organe und Einrichtungen der Union sollten verpflichtet sein, mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten und diesem auf Anfrage das entsprechende Verzeichnis vorzulegen, damit die betreffenden Verarbeitungsvorgänge anhand dieser Verzeichnisse kontrolliert werden können. Den Organen und Einrichtungen der Union sollte es möglich sein, ein zentrales Register einzurichten, in dem sie ihre Verarbeitungstätigkeiten verzeichnen, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der Größe des Organs oder der Einrichtung der Union nicht sachgerecht. Aus Gründen der Transparenz sollte es ihnen zudem möglich sei, dieses Register öffentlich zugänglich zu machen.
Die Organe und Einrichtungen der Union führen ihre Verzeichnisse der Verarbeitungen in einem zentralen Register, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung…
Der Verantwortliche hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die in seine Zuständigkeit fallen. Dieses Verzeichnis hat die…
Zum Nachweis der Einhaltung dieser Richtlinie sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Kategorien von Tätigkeiten, die…
Zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung sollte Eurojust oder der befugte Auftragsverarbeiter Aufzeichnungen über alle Kategorien von…
Damit die Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf die vom Auftragsverarbeiter im Namen des Verantwortlichen vorzunehmende Verarbeitung eingehalten werden,…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ist der Verantwortliche generell verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten die Verarbeitung personenbezogener Daten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.