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Personen, deren personenbezogene Daten in irgendeinem Kontext von den Organen oder Einrichtungen der Union verarbeitet werden, z. B. weil sie bei diesen Organen oder Einrichtungen beschäftigt sind, sollten geschützt werden. Die vorliegende Verordnung sollte nicht für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener gelten. Die vorliegende Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union…
Die vorliegende Verordnung sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gelten. Sie…
Die vorliegende Verordnung sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von…
In der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sind auf dem Rechtsweg durchsetzbare Rechte für natürliche Personen vorgesehen, es…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Verordnung unter Einhaltung des Datenschutzrechts der Union angewandt wird und dass die Anwendung dieser Verordnung…
Diese Verordnung gilt unbeschadet des durch das Recht der Union und das nationale Recht garantierten Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.