Erwägungsgrund 2 32017R2394
In der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ wird als eine der Prioritäten dieser Strategie die Notwendigkeit genannt, das Verbrauchervertrauen durch eine schnellere, und konsequentere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften zu fördern. In der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ wird bekräftigt, dass die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union über den Verbraucherschutz durch die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 weiter verbessert werden sollte.