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Wenn personenbezogene Daten in ein anderes Land außerhalb der Union übermittelt werden, besteht eine erhöhte Gefahr, dass natürliche Personen ihre Datenschutzrechte nicht wahrnehmen können und sich insbesondere nicht gegen die unrechtmäßige Nutzung oder Offenlegung dieser Informationen schützen können. Ebenso kann es vorkommen, dass nationale Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte Beschwerden nicht nachgehen oder Untersuchungen nicht durchführen können, die einen Bezug zu Tätigkeiten außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs haben. Ihre Bemühungen um grenzüberschreitende Zusammenarbeit können auch durch unzureichende Präventiv- und Abhilfebefugnisse, widersprüchliche Rechtsordnungen und praktische Hindernisse wie Ressourcenknappheit behindert werden. Daher sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden gefördert werden, damit sie Informationen mit den entsprechenden Stellen in anderen Ländern austauschen können.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörden tauschen einschlägige Informationen aus, unterstützen sich gegenseitig bei Prüfungen und…
Wenn personenbezogene Daten in ein anderes Land übermittelt werden, kann dies dazu führen, dass natürliche Personen weniger Möglichkeiten haben, ihre…
In den in Absatz 1 genannten Fällen können der Europäische Datenschutzbeauftragte und die für die Überwachung des Datenschutzes zuständigen nationalen…
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten tauschen die Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte einschlägige Informationen aus,…
Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten tauschen die Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte einschlägige Informationen aus,…
Die nationalen Aufsichtsbehörden überwachen die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 und tragen zu ihrer einheitlichen Anwendung in der gesamten Union bei, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.