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Damit die Unabhängigkeit des Gerichtshofs bei der Ausübung seiner gerichtlichen Aufgaben einschließlich seiner Beschlussfassung unangetastet bleibt, sollte die Aufsichtskompetenz des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Gerichtshof im Rahmen seiner justiziellen Tätigkeit erfassen. Für diese Verarbeitungsvorgänge sollte der Gerichtshof gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Charta eine unabhängige Aufsicht einrichten, beispielsweise durch ein internes Verfahren.
In den Rechtsakten zur Gründung der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten…
Um die wirksame, zuverlässige und einheitliche Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung dieser Verordnung hinsichtlich operativer personenbezogener Daten…
Obgleich diese Richtlinie auch für die Tätigkeit der nationalen Gerichte und anderer Justizbehörden gilt, sollte sich die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden…
Damit in der gesamten Union eine einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist, sollte der Europäische…
Unabhängige, transparente, rechenschaftspflichtige und effektive Aufsichtsstrukturen sind für den Schutz des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung…
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung unter Wahrung der Grundrechte, unter anderem des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.