Erwägungsgrund 38 32018R1727
Der Verwaltungsrat von Eurojust sollte einen Datenschutzbeauftragten, der Mitglied des vorhandenen Personals sein sollte, benennen. Die Person, die als Datenschutzbeauftragter von Eurojust benannt wird, sollte eine besondere Schulung auf dem Gebiet der Datenschutzvorschriften und der Datenschutzpraxis erhalten haben, um einschlägiges Fachwissen in diesem Bereich zu erwerben. Der Grad des erforderlichen Fachwissens sollte sich nach der Art der durchgeführten Datenverarbeitung und des erforderlichen Schutzes für die von Eurojust verarbeiteten personenbezogenen Daten richten.