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Es sollte möglich sein, der Agentur auch die Zuständigkeit für die Konzeption, die Entwicklung und das Betriebsmanagement weiterer IT-Großsysteme gemäß Artikel 67 bis 89 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu übertragen. Mögliche Beispiele solcher Systeme könnten das zentralisierte System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS-TNC-System) vorliegen oder das EDV-System für die grenzüberschreitende Kommunikation in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX) sein. Die Agentur sollte jedoch mit solchen Systemen nur mittels nachfolgender gesonderter Rechtsakte der Union betraut werden, denen eine Folgenabschätzung vorausgegangen ist.
Der Agentur kann die Zuständigkeit für die Konzeption, die Entwicklung und das Betriebsmanagement anderer als der in den Absätzen 3, 4 und 4a dieses Artikels…
Es sollte möglich sein, dass eine Gruppe von Mitgliedstaaten die Agentur mit der Entwicklung, dem Management oder dem Hosting einer gemeinsamen IT-Komponente…
Zentrale Aufgabe der Agentur sollte weiterhin das Betriebsmanagement der von SIS II, VIS, Eurodac, EES, DubliNet, ETIAS sowie, im Falle eines entsprechenden…
Zur Wahrnehmung ihres Auftrags und soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sollte die Agentur mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen…
Der Bewertungsbericht ergab ferner, dass der Auftrag der Agentur ausgeweitet werden sollte, um ihr zu ermöglichen, die Mitgliedstaaten bei der Verbindung ihrer…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726 ist die Agentur für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems (SIS), des VIS und von Eurodac zuständig. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.