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Das Visa-Informationssystem (im Folgenden „VIS“) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates eingeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die Kommission während einer Übergangszeit für das Betriebsmanagement des VIS zuständig sein soll. Nach dieser Übergangszeit geht die Zuständigkeit für das Betriebsmanagement des zentralen VIS und der nationalen Schnittstellen und für bestimmte Aspekte der Kommunikationsinfrastruktur auf eine Verwaltungsbehörde über.
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den…
Es ist nun notwendig, den Zweck, die Funktionen und die Zuständigkeiten für das VIS festzulegen sowie die Bedingungen und Verfahren für den Austausch von…
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Dieser Beschluss ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und…
Das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS II“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.