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Das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS II“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem Beschluss 2007/533/JI des Rates eingerichtet. Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und der Beschluss 2007/533/JI sehen vor, dass die Kommission während einer Übergangszeit für das Betriebsmanagement des zentralen Systems des SIS II (im Folgenden „zentrales SIS II“) zuständig sein soll. Nach dieser Übergangszeit geht die Zuständigkeit für das Betriebsmanagement des zentralen SIS II und für bestimmte Aspekte der Kommunikationsinfrastruktur auf eine Verwaltungsbehörde über.
Das SIS wurde ursprünglich gemäß den Bestimmungen des Titels IV des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14.…
Das SIS wurde ursprünglich gemäß den Bestimmungen des Titels IV des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14.…
Drei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS II führte die Kommission eine Bewertung des Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 sowie dem Beschluss…
Drei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS II führte die Kommission eine Bewertung des Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 sowie dem Beschluss…
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1273/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum…
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.