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Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit am 1. Dezember 2012 hat die Agentur die der Verwaltungsbehörde in Bezug auf das VIS durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und den Beschluss 2008/633/JI des Rates übertragenen Aufgaben übernommen. Ferner hat die Agentur im April 2013 die der Verwaltungsbehörde in Bezug auf das SIS II durch die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und den Beschluss 2007/533/JI übertragenen Aufgaben übernommen, nachdem SIS II in Betrieb genommen worden war, sowie im Juni 2013 die der Kommission in Bezug auf Eurodac durch die Verordnungen (EG) Nr. 2725/2000 und (EG) Nr. 407/2002 übertragenen Aufgaben.
die Aufgaben, die der Verwaltungsbehörde mit der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und dem Beschluss 2007/533/JI übertragen wurden; und
die Aufgaben, die der Verwaltungsbehörde mit der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und dem Beschluss 2008/633/JI übertragen wurden; und
Die Agentur ist für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und von Eurodac zuständig.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ist die Agentur für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des…
Das Visa-Informationssystem (im Folgenden „VIS“) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates eingeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen…
Da durch die Annahme des Beschlusses C(2012) 4881 der Kommission die erste Voraussetzung für die Anwendung der Eurodac betreffenden Bestimmungen der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.