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Der Bewertungsbericht ergab ferner, dass der Auftrag der Agentur ausgeweitet werden sollte, um ihr zu ermöglichen, die Mitgliedstaaten bei der Verbindung ihrer nationalen Systeme mit den Zentralsystemen der von ihr verwalteten IT-Großsysteme (im Folgenden „Systeme“) zu beraten, ihnen auf Anforderung Ad-hoc-Hilfe und Unterstützung zu gewähren sowie den Kommissionsdienststellen Hilfe und Unterstützung in technischen Fragen im Zusammenhang mit neuen Systemen zukommen zu lassen.
Die Mitgliedstaaten können die Agentur ersuchen, sie im Hinblick auf die Anbindung ihrer nationalen Systeme an die zentralen Systeme der von der Agentur…
Die Agentur sollte auf Anforderung auch die Kommissionsdienststellen in technischen Fragen im Zusammenhang mit bestehenden oder neuen Systemen und insbesondere…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten auch auf deren Ersuchen im Hinblick auf die Anbindung der nationalen Systeme an die in den Rechtsakten der Union zur…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen — nach dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren — ad-hoc unterstützen, wenn besondere…
Die Mitgliedstaaten sollten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu verbessern und die Kriterien für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.