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Die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gelten auch für Datenverarbeitungsdienste. Die Erbringung solcher Dienste wird jedoch durch bestimmte nationale, regionale oder lokale Anforderungen, wonach die Daten in einem bestimmten Gebiet zu speichern sind, behindert und bisweilen sogar verhindert.
Solche Hindernisse, die den freien Verkehr von Datenverarbeitungsdiensten wie auch das Niederlassungsrecht der Diensteanbieter beeinträchtigen, gehen auf…
Die Freiheiten, die der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Bürgern der Union garantiert, unter anderem der freie Warenverkehr, die…
Datenlokalisierungsauflagen sind ein eindeutiges Hindernis, das der Dienstleistungsfreiheit in Bezug auf Datenverarbeitungsdienste in der Union sowie auch dem…
Bestehende Sicherheitsanforderungen an die Datenverarbeitung, die auf der Grundlage des Unionsrechts oder nationalen Rechts in begründeter und verhältnismäßiger…
Die Dienstleistungsfreiheit umfasst das Recht von Unternehmen, Dienstleistungen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu erbringen und ihre Arbeitnehmer…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit sind Grundprinzipien des Binnenmarktes der Union, die im Vertrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.