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Diese Optionen und Ermessensspielräume umfassen nicht die nur den zuständigen Behörden nach Unionsrecht zur Verfügung stehenden Optionen und Ermessensspielräume, welche die EZB in alleiniger Zuständigkeit nutzen kann und gegebenenfalls nutzen soll.
Diese Optionen und Ermessensspielräume umfassen nicht die nur den zuständigen Behörden zur Verfügung stehenden, welche die EZB in alleiniger Zuständigkeit…
Bei der Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen sollte die EZB als die zuständige Behörde den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere dem…
Bei der Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen soll die EZB den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere dem Grundsatz der…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wendet die EZB alle relevanten Bestimmungen des Unionsrechts und dort, wo dieses Unionsrecht aus Richtlinien…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wendet die EZB sämtliches einschlägiges Unionsrecht an und dort, wo dieses einschlägige Unionsrecht aus…
In dieser Verordnung sind einige der Optionen und Ermessensspielräume aufgeführt, die den zuständigen Behörden in Bezug auf Aufsichtsanforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.