Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Gewährleistung der Transparenz sollte eu-LISA zwei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS gemäß dieser Verordnung einen Bericht über die technische Funktionsweise des zentralen SIS und der Kommunikationsinfrastruktur, einschließlich ihrer Sicherheit, und über den bilateralen und multilateralen Austausch von Zusatzinformationen vorlegen. Die Kommission sollte alle vier Jahre eine Gesamtbewertung vornehmen.
Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des EES und danach alle zwei Jahre übermittelt eu-LISA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht über…
Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des ETIAS und danach alle zwei Jahre übermittelt eu-LISA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht…
Vier Jahre nach Inbetriebnahme der einzelnen Interoperabilitätskomponenten gemäß Artikel 68 und danach alle vier Jahre übermittelt eu-LISA dem Europäischen…
Zur Gewährleistung der Transparenz sollte eu-LISA zwei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS gemäß dieser Verordnung einen Bericht über die technische…
Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung gemäß Artikel 66 Absatz 5 Unterabsatz 1 und danach alle zwei Jahre unterbreitet eu-LISA dem Europäischen…
Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn dieser Verordnung gemäß Artikel 79 Absatz 5 und danach alle zwei Jahre unterbreitet eu-LISA dem Europäischen Parlament und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.