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Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Die Prüffristen für die verschiedenen Ausschreibungskategorien sollten dem Zweck der jeweiligen Ausschreibungen angemessen sein. Sachfahndungsausschreibungen, die mit einer Personenausschreibung verknüpft sind, sollten nur so lange wie die Personenausschreibung beibehalten werden. Die Entscheidung, Personenausschreibungen beizubehalten, sollte sich auf eine umfassende individuelle Bewertung stützen. Die Mitgliedstaaten sollten Personen- und Sachfahndungsausschreibungen innerhalb der vorgeschriebenen Prüffristen überprüfen und Statistiken über die Zahl der Ausschreibungen führen, deren Erfassungsdauer verlängert worden ist.
Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Innerhalb von drei…
Innerhalb der Prüffrist gemäß den Absätzen 2, 3, 4 und 5 kann der ausschreibende Mitgliedstaat nach einer umfassenden individuellen Bewertung, die zu…
Gemäß den Artikeln 26, 32, 34, 36 und 37a eingegebene Sachfahndungsausschreibungen werden gemäß Artikel 53 geprüft, wenn sie im Zusammenhang mit einer…
Innerhalb der Prüffrist kann der ausschreibende Mitgliedstaat nach einer umfassenden individuellen Bewertung, die zu protokollieren ist, beschließen, die…
Für die Löschung von Ausschreibungen müssen Regeln festgelegt werden. Eine Ausschreibung sollte nur so lange im SIS gespeichert werden, bis der Zweck, für den…
Ausschreibungen sollten nur so lange im SIS gespeichert werden, bis der Zweck, zu dem sie eingegeben wurden, erfüllt ist. Die einschlägigen Bedingungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.