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Für die Löschung von Ausschreibungen müssen Regeln festgelegt werden. Eine Ausschreibung sollte nur so lange im SIS gespeichert werden, bis der Zweck, für den sie eingegeben wurde, erfüllt ist. Wegen der unterschiedlichen Handhabung durch die Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem eine Ausschreibung ihren Zweck erfüllt hat, sollten für jede Ausschreibungskategorie genaue Kriterien dafür festgelegt werden, wann eine Ausschreibung zu löschen ist.
Ausschreibungen sollten nur so lange im SIS gespeichert werden, bis der Zweck, zu dem sie eingegeben wurden, erfüllt ist. Die einschlägigen Bedingungen der…
Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Innerhalb von drei…
Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Die Prüffristen für…
Bei der Löschung einer Ausschreibung im SIS nach einer Konsultation zwischen den Mitgliedstaaten sollte der ausschreibende Mitgliedstaat den betreffenden…
Ausschreibungen werden nach dem Ablaufen der Ausschreibung gemäß Artikel 39 gelöscht. KAPITEL VIII ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Die Ausschreibungen werden nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Prüffrist automatisch gelöscht, es sei denn, der ausschreibende Mitgliedstaat hat der CS-SIS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.