Erwägungsgrund 40 32018R1861
Die zuständigen Behörden sollten bei der Nutzung des SIS sicherstellen, dass die Würde und die Integrität der Person, deren Daten verarbeitet werden, geachtet werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Verordnung sollten keine Personen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden.